Allgemein Geschäftsbedingungen Women's World
1. Allgemeine Bestimmungen
1. Die unterhalb angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, regeln die vertragliche Beziehung zwischen dem Veranstalter und den Standbetreibern. Bei den gewerblichen Standbetreibern handelt es sich um Kaufleute im Sinn des österreichischen Handelsgesetzbuches.
2. Die Anmeldung ist binden sobald der Standbetreiber das vom Veranstalter elektronisch versandte Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben an den Veranstalter zurückgesendet hat. Die beim Veranstalter eingegangen Anmeldung ist ein rechtlich verbindlicher Vertrag von Veranstalter und Standbetreiber über die Miete eines Standes.
3. Der Veranstalter behält es sich vor, Anmeldungen ohne Grund von Angaben abzulehnen. Die Annahme des Angebots durch den Veranstalter erfolgt durch die Zusendung der Auftragsbestätigung.
4. Der Veranstalter behält es sich weiter vor, die genaue Standfläche bei Bedarf kurzfristig zu ändern, soweit die Änderung, im Interesse des Veranstalters, dem Standplatzbetreiber zumutbar sind.
5. Die in der Anmeldung der Daten enthaltenen Angaben werden unter Berücksichtigung der Dateschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 gespeichert.
6. Änderungen, Nebenabsprachen sowie Ergänzungen des Vertrages benötigen eine schriftliche Bestätigung durch die Laufwerkstatt®. Dies gilt auch für Abänderungen der EXPO-Vereinbarung.
7. Diese Geschäftsbedingungen beziehen sich auf sämtliche EXPOs/Messen die im Rahmen von Sportveranstaltungen vom Veranstalter (Laufwerkstatt®) durchgeführt werden.
2. Aufbau der Austellungs- /Verkaufsstände
1. Der Aufbau sowie die Gestaltung der Stände müssen sämtliche gesetzliche Vorschriften, insbesondere den allgemeinen und besonderen baurechtlichen Bestimmungen inklusive etwaiger lokaler Vorschriften sowie veranstaltungsspezifischen Regeln entsprechen.
2. Aufgrund des für Innsbruck typischen starken Wind sind die Zelte bis zu Windgeschwindigkeiten von mindesten 120 km/h abzusichern. Der Standbetreiber verpflichtet sich mit der Anmeldung für die Women's World ausreichend Gewichte für die Absicherung der Zelte mitzunehmen.
3. Wenn zu wenig Gewichte zur Absicherung der Zelte mitgenommen werden, behält es sich der Veranstalter vor dem Standbetreiber den Aufbau von Zelten zu verbieten.
4. Ebenso müssen sämtliche beim Aufbau für den Stand verwendete Materialien sämtlichen gesetzliche Vorschriften erfüllen.
5. Bauliche Veränderungen an Grund und Boden sind nicht zulässig.
6. Beeinträchtigungen der Standfläche
durch etwaige bauliche Objekte wie z.B. Vorsprünge, Pfeiler, Fahnen und Lichtmasten wirken sich nicht auf die Standfläche aus.
7. Sollten die Aufbauten eines Standbetreuers größer sein als angekündigt, wird unter der Prämisse, dass noch Platz am Veranstaltungsgelände vorhanden sein sollte, der zusätzliche Platz im Nachhinein berechnet.
8. Sollten Aufbauten eines Standbetreibers genehmigungspflichtig sein, müssen diese Genehmigungen mitgeführt und bei Verlangen jederzeit vorgezeigt werden.
9. Wenn ein Standbetreiber kurzfristig vom Vertag zurück tritt gelten die unter dem Punkt Stornierung angeführten Punkte.
3. Ausstellungsvorschriften + Gemeinsame Nutzung
1. Auf den Ständen dürfen nur Marken ausgestellt werden, die auch in dem elektronischen Anmeldeformular vermerkt wurden.
2. Gemeinsam Nutzung der Stände ist nicht möglich.
3. Der Standbetreiber darf die ihm überlassen Standfläche ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht verlegen, tauschen, teilen oder in sonstiger Weise Dritten ganz oder teilweise zugängig machen.
4. Weiters ist es dem Standbetreibern nicht gestattet, anderen Unternehmen oder Institutionen die Rechte aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters zu übertragen.
5. Spezielle Vereinbarungen, welche die gemeinsame Nutzung oder die Weitergabe von Rechten an Dritte betreffen, müssen schriftlich mit dem Veranstalter geklärt werden. Diese Vereinbarung ist am Veranstaltungsgelände mitzuführen und bei Nachfrage vorzuweisen.
6. Der Standbetreiber verpflichtet sich weiters dazu Müll nach bestem Wissen und Gewissen zu trennen.
4. Bewachung, Vorschriften und Regeln
1. Der Veranstalter sorgt für eine allgemeine Bewachung und Aufsicht auf dem Veranstaltungsgelände. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine allgemeine Bewachung und Sicherung des gesamten Veranstaltungsgeländes und nicht um eine individuelle Standbewachung.
2. Eine individuelle Standbewachung kann gegen einen Aufpreis dazu gebucht werden.
3. Der Veranstalter schreibt innerhalb des Veranstaltungsgeländes sämtliche Vorschriften und Regeln vor.
4. Anordnungen des Veranstalters & des Organisationsteam sowie Bevollmächtigten und Angestellten ist unbedingt Folge zu leisten.
5. Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, Ausstellungsgegenstände von Ständen entfernen zu lassen, wenn diese Zurschaustellung dem geltenden Recht, den guten Sitten oder dem Ausstellungsprogramm wiederspricht.
6. Die Zurschaustellung von politischen und weltanschaulichen Meinungen ist verboten.
5. Verkaufsregelung
1. Bei Veranstaltungen der Laufwerkstatt ist der Verkauf von Produkten grundsätzlich erlaubt, wenn nicht anders ausgemacht. Es ist nur erlaubt Produkte von Marken auszustellen und zu verkaufen die auch im Anmeldeformular genannt wurden.
6. Standflächenberechnung
1. Die Standfläche berechnet sich aus der gebuchten Quadratmeterzahl und dem zum Abschlusszeitpunkt gültigen Quadratmeterpreis. Fahrzeuge etc. die in die Standaufbauten integriert werden, müssen natürlich auch in die Quadratmeterzahl miteinberechnet werden. Ansonsten sind Fahrzeuge nur zum Zweck der An/Ablieferung, in den dafür vorgesehenen Zeiträumen auf dem VA-Gelände erlaubt.
2. Zuzüglich zu der Standfläche fallen folgende Gebühren an: Anmeldegebühr (verpflichtend), Müllpauschale (verpflichtend), Strompauschale (verpflichtend).
7. Haftung des Standbetreibers
1. Für Schäden die durch Standbetreiber, dessen Mitarbeiter oder von dem Standbetreiber beauftragte Firmen entstehen sowie durch sonstige Personen, die für den Standbetreiber am Veranstaltungsgelände aktiv sind, haftet der Standbetreiber auf Schadensersatz in unbegrenzter Höhe.
2. Diese betrifft insbesondere auch für Schäden die durch Fehler im Aufbau der Stände, sowie durch unzureichende Absicherung, insbesondere gegen starken Wind entstehen (siehe dazu auch Punkt 2).
8. Haftung des Veranstalters
1. Schadensansprüche gegen den Veranstalter, unabhängig vom Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter, dessen Mitarbeiter oder ein vom Veranstalter beauftragtes Unternehmen grob fahrlässig gehandelt haben beziehungsweise wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.
9. Zahlungs - und Teilnahmebedingungen
1. Die Rechnungslegung erfolgt direkt nach der Anmeldungsbestätigung.
2. Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, ist der abgemachte Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen.
3. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der Veranstalter dazu berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten beziehungsweise darf der Standplatz durch den Veranstalter an einen anderen Standplatzbetreiber vergeben werden.
10. Stornierung
1. Stornierungen eines Standplatzbetreibers sind schriftlich per E-Mail oder Post an den Veranstalter zu senden.
2. Bei Stornierung des Expo-Standes gewähren wir:
- bis einschließlich 04.05.2021: vollständige Rückerstattung des vereinbarten Rechnungsbetrages
- bis einschließlich 04.06.2021: 50% Rückerstattung
- bis einschließlich 24.06.2021: 20% Rückerstattung
- ab dem 25.06.2021: keine Rückerstattung
10. Höhere Gewalt und ähnliche Ereignisse
Sollte der Standmietvertrag aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Absage durch die Behörden) oder aus sonstigen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt werden können, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Veranstalter verpflichtet sich innerhalb von 2 Wochen nach dem ursprünglichen Datum einen Ersatztermin bekannt zu geben. Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und dem Standbetreiber werden auf den Ersatztermin übertragen.
Ansonsten steht dem Standbetreiber eine Rückerstattung in folgender Höhe zu:
- 50% Rückerstattung bei Absage bis 08:00 Uhr am Montag in der Voreventwoche.
- 25% Rückerstattung bei Absage bis 08:00 Uhr am Mittwoch in der Eventwoche.
- Bei einer Absage nach 08:00 Uhr am Mittwoch in der Eventwoche steht dem Standplatzbetreiber keine Rückerstattung der Standgebühr zu.
Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen.
11. Sonstiges
1. Die Anmeldung wird mit der Zusendung der Buchungsbestätigung gültig. Das elektronische Anmeldeformular ist auch ohne Unterschrift gültig. Weiter wird die Anmeldung auch mit einer schriftlichen Bestätigung (Mail, Post, Telefax) gültig.
2. Der Standplatzbetreiber erkennt mit Abschluss der Anmeldung die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Womens' World an und verpflichtet sich diese Einzuhalten.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedem Geschäft, für das diese Veranstaltungsbedingungen gelten, ist der Geschäftssitz des Veranstalters und zwar sowohl für Klagen, die vom Veranstalter erhoben werden, als auch für Klagen, die gegen den Veranstalter erhoben werden.
4. Sämtliche Abmachungen zwischen dem Veranstalter und dem Standplatzbetreiber unterliegen ausschließlich der Gesetzgebung der Republik Österreich.
5. Der Geschäftsort des Veranstalters (Österreich) dient als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus sämtlichen Geschäften, für welche die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Women's World, gelten. Dies bezieht sich auf sämtliche Klagen unabhängig davon ob diese vom Veranstalter oder gegen den Veranstalter erhoben werden.
6. Sind einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingen der Women's World unwirksam, so wird die dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt Zweck am nächsten kommt.
7. Der Gerichtsstand ist Innsbruck.
8. Änderungen und Fehler vorbehalten.